Akteneinsichtsrecht der Gläubigerbank in den Verlassenschaftsakt bei potentieller Erbenstellung des Schuldners (Anmerkungen zu OGH 2 Ob 37/19h)
Bei der Einbringlichmachung von Kreditforderungen besteht für die Gläubigerbank oftmals ein hohes Interesse an der Kenntnis von Erbansprüchen, die der Schuldner aus einer Verlassenschaft erwartet, erhält oder erhalten könnte: Neben Erbansprüchen können auch anfechtbare Erbverzichte und Pflichtteilsansprüche von großer Bedeutung sein. Zum Akteneinsichtsrecht der Bank hat die Entscheidung OGH 2 Ob 37/19h wesentliche Richtlinien judiziert: Nach § 219 Abs. 2 ZPO, der nach § 22 AußStrG im Außerstreitverfahren sinngemäß anzuwenden ist, steht mangels Zustimmung der Parteien einem Dritten Akteneinsicht und... Read More