Insolvenzrechtsänderungsgesetz IRÄG – bitte warten
Der Ministerialentwurf über die Reform des Insolvenzrechtes, dessen Eckpfeiler wir im „TTP-Rechtsblog“, Artikel vom 9.10.2009, dargestellt haben, hätte bereits am 1.1.2010 in Kraft treten sollen und somit im BGBl. vom 30. Dezember 2009 kundgemacht werden müssen.
Innerhalb der Begutachtungsfrist langten zum Ministerialentwurf eine Reihe von Stellungnahmen ein, die vor allem aus Gläubigersicht das Ziel hatten, die Konsequenzen der Insolvenzrechtsreform für Gläubiger abzumildern.
Was nunmehr vom Ministerialentwurf in den Kernbereichen übrigbleiben wird, oder ob die Insolvenzrechtsreform mit den bisherigen Eckpfeilern in Kraft tritt, kann derzeit nicht gesagt werden; angepeilt wird nunmehr April 2010 für ein (allfälliges) Inkrafttreten der Insolvenzrechtsänderung.