Ende der Kreditvertragsgebühr?

Seit Jahrzehnten löst die Beurkundung von Darlehens- und Kreditverträgen bekanntlich eine Rechtsgeschäftsgebühr aus. Im nunmehrigen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Finanzen vom 27.10.2010 soll die Rechtsgeschäftsgebühr für Darlehens- und Kreditverträge ab 01.01.2011 abgeschafft werden; dies quasi als Ausgleich für die Einführung der Bankensteuer.

Bis 31.12.2010 fallen daher die Kreditvertragsgebühren nach wie vor an; beurkundete  Rechtsgeschäfte die vor dem 01.01.2011 abgeschlossen werden, lösen daher eine Rechtsgeschäftsgebühr nach wie vor aus.

Auslandsbeurkundungen die bis 31.12.2010 vorgenommen wurden um nach der alten Rechtslage (bis zum 31.12.2010) eine Rechtsgeschäftsgebühr zu vermeiden, jedoch nachträglich Kreditvertragsgebühren auslösen würden, weil die Urkunden nach Österreich eingeführt werden oder eine Ersatzbeurkundung stattfand, lösen dann keine Rechtsgeschäftsgebühr aus, wenn dieser Ersatzbeurkundungstatbestand bzw. die Einführung in das österreichische Staatsgebiet nach dem 31.12.2010 erfolgt.

Wie bereits erwähnt, handelt es sich erst um einen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Finanzen und bleibt abzuwarten, ob dieser – wie vorgesehen – umgesetzt wird. Das Ende der Kreditvertragsgebühr scheint jedenfalls nahe zu sein.