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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

§ 4 Abs 1 KontRegG (im Verfassungsrang) – Keine Auskünfte aus dem Kontenregister in Verlassenschaftsverfahren (Anmerkungen zu OGH in 2 Ob 205/25y)

In der Entscheidung 2 Ob 205/25y hat der OGH klargestellt, dass Verlassenschaftsgerichte nicht zu den Behörden gehören, an die Auskünfte aus dem Kontenregister zu erteilen sind; dies unter Hinweis auf § 4 Kontenregistergesetz. Gemäß § 4 Abs 1 Z 1 bis 7 KontRegG sind Auskünfte aus dem Kontenregister im Wege der elektronischen Einsicht nur zu erteilen: Für strafrechtliche Zwecke den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten, für finanzstrafrechtliche Zwecke den Finanzstrafbehörden und dem Bundesfinanzgericht, für Zwecke der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (u.a.);...
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Keine Überprüfung des Verkehrswertes durch den OGH / Konsequenz: (Nur) Schadenersatz gegenüber dem Gerichtssachverständigen (keine Amtshaftung) (Anmerkungen zu OGH 2 Ob 143/25f)

Dem Verfahren (an dem TTP beteiligt war) lag eine Schenkungspflichtteilsklage zugrunde, deren Erfolg maßgeblich vom Verkehrswert eines unmittelbar am Wolfgangsee liegenden Schenkungsobjektes abhängig war. Nach Überzeugung der klagenden Partei lag eine Falschbegutachtung des Gerichtssachverständigen vor, welcher die Unterinstanzen ihre Feststellungen zugrunde gelegt haben. Obwohl gemischte Fragen im Zusammenhang mit § 5 Abs 1 und § 5 Abs 3 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes zugrunde lagen, hat der Oberste Gerichtshof in 2 Ob 143/25f judiziert, dass die Ermittlung des Verkehrswertes durch den Gerichtssachverständigen zu...
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0%-Klausel in Girokontoverträgen zulässig (Anmerkungen zu OGH 10 Ob 56/24v)

Wie der Oberste Gerichtshof kürzlich in einem Verbandsprozess judiziert hat, ist die Klausel „Habenzinsen 0,000% p.a.“ in Girokontoverträgen zulässig, auch wenn (wie üblich) für Kontoüberziehungen oder Kontoüberschreitungen ein bestimmter Sollzinssatz festgelegt ist. Ein Girokontovertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Bank und einem Kontoinhaber, durch die sich die Bank verpflichtet, ihr aufgetragene Leistungen, die dem bargeldlosen Zahlungsverkehr dienen, also die Gutschrift eingehender Beträge, die Besorgung von Überweisungen, die Entgegennahme von Einzahlungen auf das Konto und die Leistung von  Zahlungen zu Lasten...
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Die neue „Mietpreisbremse“ für Kategorie- und Richtwertmietzinse

Das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz – 4. MILG BGBl. „JETZT DAS RICHTIGE TUN FÜR ÖSTERREICH“* Die Bundesregierung hat mit großer Eile die Mietpreisbremse für Kategorie- und Richtwertmietzinse, den „Mietpreisdeckel“ aus dem 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (3. MILG), fortgeschrieben. Das 3. MILG ist am 31.12.2023 in Kraft getreten und hat angeordnet, dass die Erhöhung der Kategoriemietzinse, die Richtwertmietzinse und die Erhaltungsbeiträge im Gemeinnützigen Wohnbaugesetz erst wieder am 01.04.2025 eine jährliche Wertanpassung erfahren sollen. Vorgesehen war also eine vorläufige Aussetzung der Wertsicherung für eine...
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Was wollen Konsumenten und wie ist im Individualprozess auszulegen? (OGH vom 30.10.2024, 4 Ob 4/24a und OGH vom 27.05.2024, 1 Ob 64/24d)

Wenn es um die Anfechtung von Fremdwährungskrediten aufgrund behaupteter sitten- und konsumentenschutzwidriger Vertragsbestimmungen (Klauseln) geht, begehren Kläger die Gesamtnichtigkeit des Kreditvertrages festzustellen und die Rückzahlung diverser Serviceentgelte, Gebühren sowie Zinsen der letzten drei Jahre vor Klagseinbringung. Hilfsweise werden mehrere gestaffelte Eventualbegehren gestellt, in diesen wird die Feststellung der Unwirksamkeit von einzelnen – hier im Anlassfall von fünf – Vertragsklauseln geltend gemacht. Konsumenten möchten, wenn es um Fremdwährungskredite geht, die Gesamtnichtigkeit des Vertrages aufgrund der Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen durchsetzen. Üblicherweise ist...
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Abschlussprüferhaftung: Vorrang der Befriedigung von Schadenersatzforderungen der Gesellschaft vor Ansprüchen von Drittgläubigern (bei begrenztem Haftungsfonds) (Anmerkungen zu OGH 3 Ob 58/23k)

Gemäß § 275 Abs 2 UGB ist der Abschlussprüfer, der seine Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung verletzt, der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet; für fahrlässige Prüffehler enthält § 275 Abs 2 UGB gestaffelte Haftungshöchstsummen (die in der Regel durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind). Aufgrund des Vertrages zwischen dem Abschlussprüfer und der geprüften Gesellschaft bestehen aber auch Schutzwirkungen zugunsten Dritter: Stellt der Abschlussprüfer schuldhaft einen unrichtigen Bestätigungsvermerk aus, haftet er auch Dritten (Gläubigern der Gesellschaft) gegenüber, die im Vertrauen...
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