Keine direkte Anwendung des ZaDIG 2018 (und dessen §§ 67, 87) auf die Übertragung von Bitcoins von und auf „Wallets“ – Keine Rechtsscheinhaftung durch Bewerbung als PSD2 Zahlungsdienstleister auf Website (Anmerkungen zu OGH 4 Ob 234/23z vom 26.04.2024)
Der Oberste Gerichtshof hat mit Zustellung vom 05.06.2024 erstmals zur Frage der (direkten) Anwendung der PSD2-Richtlinie des ZaDIG auf die Übertragung von Bitcoins sowie die Konsequenzen der Selbstdarstellung als „PSD2-Zahlungsdienstleister“ auf der eigenen Website höchstgerichtlich Stellung genommen. Aus dem Verfahren (in dem TT+P auf Seiten der Geschädigten vertrat) war folgender relevanter Sachverhalt streitgegenständlich: Die Klägerin war Opfer und Geschädigte der Straftat des schweren Betruges, begangen von unbekannten Tätern, wonach durch Installation der Remotedesktop-Software Anydesk Bitcoins von einer Wallet (Bitcoin-Konto) der... Read More