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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

Zum Recht des Wohnungseigentümers Änderungen an seinem Wohnungseigentumsobjekt vorzunehmen

Oftmals wollen Wohnungseigentümer Änderungen ihres Wohnungseigentumsobjektes, Wohnung oder Geschäftslokals, durchführen und müssen, um diese Änderung vornehmen zu können, auch allgemeine Teile des Hauses in Anspruch nehmen. Solch eine Änderung darf weder eine Schädigung des Hauses noch schutzwürdige Interessen anderer Wohnungseigentümer, auch keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses, und schon gar keine Sicherheitsgefahr zur Folge haben. Um die Inanspruchnahme allgemeiner Teile des Hauses (zB die Fassade) zu rechtfertigen, muss die Änderung der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse...
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Zum Stimmverbot eines Gesellschafter-Geschäftsführers (§§ 24, 39 Abs. 4 GmbHG), 6 Ob 139/06 v

§ 39 Abs. 4 GmbHG enthält keine Generalklausel, durch den OGH wird diese Bestimmung im Wege der Analogie nunmehr dahin ergänzt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer bei einfacher Beschlussfassung betreffend den Widerruf einer ihm von der Gesellschaft erteilten Zustimmung zu konkurrenzierenden Tätigkeiten oder Beteiligungen nicht stimmberechtigt ist: Nach § 24 Abs. 1 GmbHG unterliegen Geschäftsführer gegenüber ihrer Gesellschaft einem Wettbewerbsverbot. Dies gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer. Ohne Zustimmung der Gesellschaft dürfen sie in ihrem Geschäftszweig keine Geschäfte betreiben. Sie können von dieser Verpflichtung...
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Bauträgervertragsgesetz (in Kraft seit 1. Juli 2008)

Am 1. Juli 2008 ist die Novelle des Bauträgervertragsgesetzes, dessen erklärtes Ziel die Verbesserung des Verbraucherschutzes ist, in Kraft getreten. Günstigere andere gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen gelten neben dem Bauträgervertragsgesetz; sofern der Käufer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten für ihn auch die Bestimmungen des KSchG und kann einem Verbraucher gegenüber die Anwendbarkeit des Bauträgervertragsgesetzes und seiner Schutzbestimmungen vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Das neue Gesetz verbessert die Absicherung der Vorauszahlungen der Käufer durch neue zusätzliche Garantien. Die vertragskonforme...
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