Teleologische Reduktion des § 25d KSchG – Keine Anwendung bei späterem Einkommen oder Vermögen (Anmerkungen zu OGH in 7 Ob 219/10 x und 4 Ob 195/10 w)
Die Anwendung des richterlichen Mäßigungsrechtes auf Mithaftungen für fremde Kreditverbindlichkeiten i.S.d. § 25d KSchG zielt auf extreme Einzelfälle ab; sie soll Interzedenten... Read More