„Mehr als 5 % und 3 (höchstens 5) Monate“ – Die neue Formel zur Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von der Zahlungsstockung? (Anmerkungen zu OGH 3 Ob 99/10w)
Die Abgrenzung der „Zahlungsunfähigkeit“ im insolvenzrechtlichen Sinn zur bloßen „Zahlungsstockung“ ist (neben dem insolvenzrechtlichen Begriff der „Überschuldung“ für Gesellschaften) von entscheidender Bedeutung für wesentliche Bereiche wie... Read More