Risikoerhöhung in der Rechtsschutzversicherung im Sinne des Art 13 ARB (7 Ob 162/02b und 7 Ob 210/14d)
I. AllgemeinesDie Bestimmung des Art 13 ARB dient der Herstellung der Äquivalenz im Falle einer Erhöhung der Risikolage, die erst nach Abschluss... Read More