Keine Bindung des Vergleiches über den Anfechtungsanspruch für den Bürgen und keine Bindung des Anfechtungsurteiles für den Bürgen ohne formelle Streitverkündigung – Anmerkungen zu OGH 6Ob222/18t
Geschäftskredite sind häufig durch mitschuldnerische Haftung oder „Bürge- und Zahler-Haftung“ von Gesellschaftern und Geschäftsführern besichert. Die erfolgreiche Anfechtung des Insolvenzverwalters in der... Read More