Wie übt man richtig ein Vorkaufsrecht an einer Liegenschaft aus? (OGH, 11.03.2008, 4 Ob 14/08z)
§ 1075 Satz 1 ABGB verlangt für die Ausübung des Vorkaufsrechtes an einer Liegenschaft eine „wirkliche Einlösung“. Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass der Eigentümer, der die Liegenschaft verkaufen möchte, daran nicht von einem vielleicht zahlungsunfähigen Vorkaufsberechtigten gehindert werden soll. Möchte ein Vorkaufsberechtigter dieses Recht ausüben, dann bedarf es nicht nur einer entsprechenden Ausübungserklärung, sondern auch einer fristgerechten Leistung jenes Kaufpreises, den der Drittkäufer zu zahlen bereit gewesen wäre. Das wiederum kann für den Vorkaufsberechtigten riskant sein. Muss er, damit er... Read More