Keine Überprüfung des Verkehrswertes durch den OGH / Konsequenz: (Nur) Schadenersatz gegenüber dem Gerichtssachverständigen (keine Amtshaftung) (Anmerkungen zu OGH 2 Ob 143/25f)
Dem Verfahren (an dem TTP beteiligt war) lag eine Schenkungspflichtteilsklage zugrunde, deren Erfolg maßgeblich vom Verkehrswert eines unmittelbar am Wolfgangsee liegenden Schenkungsobjektes abhängig war. Nach Überzeugung der klagenden Partei lag eine Falschbegutachtung des Gerichtssachverständigen vor, welcher die Unterinstanzen ihre Feststellungen zugrunde gelegt haben. Obwohl gemischte Fragen im Zusammenhang mit § 5 Abs 1 und § 5 Abs 3 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes zugrunde lagen, hat der Oberste Gerichtshof in 2 Ob 143/25f judiziert, dass die Ermittlung des Verkehrswertes durch den Gerichtssachverständigen zu... Read More