Ein „E“ zuviel im Firmenbuch kann teuer werden – der Countdown läuft
Aufgrund des Inkrafttretens des Unternehmensgesetzbuches ist es seit 1.1.2007 nicht mehr möglich eine Erwerbsgesellschaft im Firmenbuch einzutragen (OEG, KEG). Das Unternehmensgesetzbuch sieht eine Pflicht für vor dem 1.1.2007 gegründete Erwerbsgesellschaften zur Abänderung des Rechtformzusatzes in „OG“ oder „KG“ vor. Dennoch sind im Firmenbuch nach wie vor zahlreiche Alt-Erwerbsgesellschaften im aufrechtem Bestand. Seit Inkrafttreten des UGB am 1.1.2007 „gelten“ Erwerbsgesellschaften (OEG, KEG) bereits als OG oder KG, auch wenn eine entsprechende Änderung des Rechtsformzusatzes im Firmenbuch noch nicht erfolgt ist. Das... Read More