§ 4 Abs 1 KontRegG (im Verfassungsrang) – Keine Auskünfte aus dem Kontenregister in Verlassenschaftsverfahren (Anmerkungen zu OGH in 2 Ob 205/25y)
In der Entscheidung 2 Ob 205/25y hat der OGH klargestellt, dass Verlassenschaftsgerichte nicht zu den Behörden gehören, an die Auskünfte aus dem Kontenregister zu erteilen sind; dies unter Hinweis auf § 4 Kontenregistergesetz. Gemäß § 4 Abs 1 Z 1 bis 7 KontRegG sind Auskünfte aus dem Kontenregister im Wege der elektronischen Einsicht nur zu erteilen: Für strafrechtliche Zwecke den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten, für finanzstrafrechtliche Zwecke den Finanzstrafbehörden und dem Bundesfinanzgericht, für Zwecke der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (u.a.);... Read More