Forderungseinlösung und Höchstbetragshypothek (Anmerkungen zu OGH 5 Ob 40/20y)
Der Einlösung einer Kreditforderung gemäß § 1422 ABGB durch eine Nicht-Bank oder durch einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zahler kann das Bankgeheimnis entgegenstehen; ohne Zustimmung des Kunden/Schuldners ist die beabsichtigte Forderungseinlösung mit Nichtigkeit (samt Rückabwicklungsfolgen) bedroht; vgl. TTP-Rechtsblog vom 10.01.2020 (https://ttplaw.at/2020/01/10/keine-einloesung-einer-kreditforderung-gemaess-%c2%a7-1422-abgb-durch-einen-nicht-dem-bankgeheimnis-unterliegenden-zahler-ohne-entbindung-vom-bankgeheimnis-durch-den-schuldner/). Ist die eingelöste Kreditforderung durch ein Höchstbetragspfandrecht besichert, müssen weitere Voraussetzungen für den Übergang des Pfandrechtes als Kreditsicherheit vorliegen; darüberhinaus ist die Umwandlung in eine Festbetragshypothek verpflichtend oder zumindest ratsam. Während Festbetragshypotheken eine bestimmte Forderung besichern, wird eine Höchstbetragshypothek... Read More