Bonitätsprüfung bei Verbraucherkredit nach VKrG und HIKrG: Mehrere solidarisch haftende Kreditnehmer müssen lediglich gemeinsam zur Rückzahlung des Kredites in der Lage sein
Anmerkungen zu 6 Ob 80/21i Was für jeden Praktiker im Kreditsicherungsrecht geradezu selbstverständlich anmutet, hat der Oberste Gerichtshof in 6 Ob 80/21i rechtlich begründet: Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung (Bonitätsprüfung) mehrerer solidarisch haftender Kreditnehmer eines Verbraucherkredits oder eines Immobilienkredites müssen mehrere solidarisch haftende Verbraucher als Kreditnehmer lediglich gemeinsam zur Rückzahlung des Kredites in der Lage sein, damit die Bonitätsprüfung positiv ausfallen kann. Wird ein Kredit zwei Verbrauchern eingeräumt, die solidarisch haften sollen, fordert das Verbraucherschutzinteresses als Schutz gem. § 7 VKrG die... Read More