Unentgeltlichkeit der Raten- und Stundungsvereinbarungen gemäß § 26 HIKrG und § 25 VKrG
Anmerkungen zu OGH in 10 Ob 35/20z und BGHS 6 C 224/21s (am Verfahren beteiligt) Nach Fälligstellung eines Hypothekarkredites und/oder Verbraucherkredites wird oftmals vor oder nach Exekutionstitelschaffung eine Raten- und (Betreibungs-) Stundungsvereinbarung geschlossen. Eine entgeltliche Rückführungsvereinbarung (Raten- und Stundungsvereinbarung) würde gemäß § 26 HIKrG und § 25 VKrG die vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten des jeweils zweiten Abschnittes des HIKrG und VKrG auslösen, nicht jedoch eine unentgeltliche. Eine Raten- und Stundungsvereinbarung stellt nach h.M. auch dann einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub im Sinne... Read More