Befristungsende 2024 – Die befristete Möglichkeit zur Neufestsetzung der Nutzwerte von Geschäftsraumobjekten nach § 58g Abs 5 WEG
Nach dem WEG 1975 bzw. nach dem WEG 1948 wurden Geschäftsräumlichkeiten im Rahmen der Festsetzung der Jahresmietwerte bzw. Nutzwerte gegenüber Wohnungen regelmäßig äußerst hoch bewertet, was zu überproportional hohen Kostenbelastungen der betroffenen Wohnungseigentümer führte, die regelmäßig Probleme hatten bzw. haben, ihre Objekte zu vermieten. Das vorliegende Missverhältnis konnte bislang nicht korrigiert werden. Die besonders hohe Festsetzung der Jahresmietwerte bzw. Nutzwerte von Geschäftsräumlichkeiten hat dazu geführt, dass diese besonders schwer zu vermieten waren. Die Betriebskosten, ein Durchlaufposten, musste im Wege der... Read More