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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

Auskunftspflicht der Bank über Sparguthaben in der Verlassenschaft

Anmerkungen zu 2 Ob 101/20x In der jüngsten Rechtsprechung hat der OGH die weite Auskunftspflicht der Bank gegenüber Gerichtskommissär / Verlassenschaftsgericht über Sparguthaben in der Verlassenschaft weiter konkretisiert: Nach bereits gefestigter Rechtsprechung des OGH beruht das Auskunftsrecht des Gerichtskommissärs und des Abhandlungsgerichtes auf eigenen Recht: Rechtsgrundlage bildet § 38 Abs. 2 Z 3 BWG. Vor dieser Bestimmung wird das Bankgeheimnis nicht lediglich insoweit durchbrochen, als Geheimnisse des Erblassers und des Nachlasses offenbart werden sollen; § 38 Abs. 2 Z 3...
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Rangordnung und Treuhandabwicklung eines Kaufvertrages bei Insolvenz des Verkäufers

Anmerkungen zu OGH in 5 Ob 156/20g Mit Insolvenzeröffnung tritt gemäß § 13 IO die Grundbuchssperre ein; es können keine Eintragungen oder Vormerkungen im Grundbuch vorgenommen werden. Eine Ausnahme bildet § 56 Abs. 3 GBG, wonach im Range einer Rangordnung – etwa im Range einer Anmerkung für die beabsichtigte Veräußerung – ein Liegenschaftskaufvertrag auch nach Insolvenzeröffnung verbüchert werden kann, wenn der Kaufvertrag selbst vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgefertigt war und der vor der Insolvenzeröffnung liegende Tag der Ausfertigung durch eine...
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Ausfallsbürgschaft und Löschung des Hauptschuldners aus dem Firmenbuch

Anmerkungen zu OGH in 5 Ob 118/20v Während Banken zur Besicherung von Krediten oder Darlehen die „Bürge- und Zahlerhaftung“ gemäß § 1357 oder die mitschuldnerische Haftung gemäß § 1347 ABGB bevorzugen – zumal bei Fälligkeit der Kreditforderung die Bank „sofort“ auf den „Bürgen und Zahler“ und / oder den Mitschuldner greifen kann – erlangt die „Ausfallsbürgschaft“ vor allem in diversen gesetzlichen Vorschriften Bedeutung: Gemäß § 98 EheG kann das Gericht bei Scheidung einen der vormaligen Ehegatten zum Hauptschuldner und den...
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Meistbotsverteilung und Höchstbetragshypothek (Anmerkungen zu OGH in 3 Ob 3/20t und 3 Ob 2/20w)

Im Zwangsversteigerungsverfahren – aber auch bei freihändiger Sondermasseverwertung von Liegenschaften durch den Masseverwalter – erfolgt die Verteilung des Meistbotes/des Sondermasseverwertungserlöses (Kaufpreises) durch Verteilungsbeschluss des Gerichtes (entweder als Exekutionsgericht oder Insolvenzgericht). Die §§ 210ff EO gelten nicht nur im Zwangsversteigerungsverfahren; sie sind auch auf das Verteilungsverfahren bei freihändiger Sondermasseverwertung (durch Kaufvertrag des Masseverwalters) und Verteilung durch das Insolvenzgericht analog anzuwenden. Die zur Meistbotsverteilung angemeldeten Ansprüche sind gemäß § 210 EO durch Urkunden nachzuweisen, wenn sie nicht aus dem Grundbuch oder den...
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Grundsätzliche Zulässigkeit einer „B2B-Mindestzinsklausel“ (Anmerkungen zu OGH 7 Ob 171/19a)

Die zu einem „B2B-Leasingvertrag“ untersuchte grundsätzliche Zulässigkeit einer Mindestzinsklausel hat auch für den Kommerzkredit Bedeutung: Gemäß § 879 Abs. 3 ABGB ist eine in Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, von Nichtigkeit bedroht, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Vertragsteil gröblich benachteiligt. Wesentlich ist, dass die in § 879 Abs. 3 ABGB verankerte Inhaltskontrolle nur bei Vertragsbestimmungen anzuwenden ist, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt; diese Ausnahme von der...
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Forderungseinlösung und Höchstbetragshypothek (Anmerkungen zu OGH 5 Ob 40/20y)

Der Einlösung einer Kreditforderung gemäß § 1422 ABGB durch eine Nicht-Bank oder durch einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zahler kann das Bankgeheimnis entgegenstehen; ohne Zustimmung des Kunden/Schuldners ist die beabsichtigte Forderungseinlösung mit Nichtigkeit (samt Rückabwicklungsfolgen) bedroht; vgl. TTP-Rechtsblog vom 10.01.2020 (https://ttplaw.at/2020/01/10/keine-einloesung-einer-kreditforderung-gemaess-%c2%a7-1422-abgb-durch-einen-nicht-dem-bankgeheimnis-unterliegenden-zahler-ohne-entbindung-vom-bankgeheimnis-durch-den-schuldner/). Ist die eingelöste Kreditforderung durch ein Höchstbetragspfandrecht besichert, müssen weitere Voraussetzungen für den Übergang des Pfandrechtes als Kreditsicherheit vorliegen; darüberhinaus ist die Umwandlung in eine Festbetragshypothek verpflichtend oder zumindest ratsam. Während Festbetragshypotheken eine bestimmte Forderung besichern, wird eine Höchstbetragshypothek...
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