Auskunftspflicht der Bank über Sparguthaben in der Verlassenschaft
Anmerkungen zu 2 Ob 101/20x In der jüngsten Rechtsprechung hat der OGH die weite Auskunftspflicht der Bank gegenüber Gerichtskommissär / Verlassenschaftsgericht über Sparguthaben in der Verlassenschaft weiter konkretisiert: Nach bereits gefestigter Rechtsprechung des OGH beruht das Auskunftsrecht des Gerichtskommissärs und des Abhandlungsgerichtes auf eigenen Recht: Rechtsgrundlage bildet § 38 Abs. 2 Z 3 BWG. Vor dieser Bestimmung wird das Bankgeheimnis nicht lediglich insoweit durchbrochen, als Geheimnisse des Erblassers und des Nachlasses offenbart werden sollen; § 38 Abs. 2 Z 3... Read More