Unwirksamkeit der Mietvertragsbefristung aufgrund einer Verlängerungsklausel
Der OGH hat mit seiner rezenten Entscheidung zu 3 Ob 219/13x in Erinnerung gerufen, dass in einer Befristungsvereinbarung im Sinne des § 29 Abs. 1 Z. 3 lit. a MRG ein bestimmter und unbedingter Endtermin angeführt sein muss. In vorliegendem Fall schloss die beklagte Mieterin mit der klagenden Partei als Vermieterin einen Mietvertrag ab, der folgende Befristungsvereinbarung beinhaltete: Das Mietverhältnis beginnt am … und wird auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen; es endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf…. Für den Fall eines friktionsfreien... Read More