Eintragungsgebühr bei Liegenschaftsschenkungen berechnet vom Verkehrswert als Bemessungsgrundlage / 3-facher Einheitswert nur bei begünstigten Erwerbsvorgängen (Anmerkungen zur Grundbuchsgebührenverordnung (GGV) und § 26a GGG)
Mit 1.2.2014 trat die Grundbuchgebührenverordnung, BGBl II 2013/511, in Kraft, welche die seit 1.1.2013 geltenden §§ 26 und 26a GGG konkretisiert. Grundsätzlich ist für die Berechnung der grundbücherlichen Eintragungsgebühr auch bei Liegenschaftsschenkungen gemäß § 26 Abs 1 GGG als einheitliche Bemessungsgrundlage der Verkehrswert der Liegenschaft – und nicht wie vormals der 3-fache Einheitswert – heranzuziehen. Lediglich bei den begünstigten Erwerbsvorgängen gemäß § 26a GGG ist weiterhin der 3-fache Einheitswert heranzuziehen.Notwendig wurden diese Regelungen aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 21.9.2011, G 34/11 u.a.Der Verkehrswert bemisst sich nach dem Preis,... Read More