„Fertigstellung“ ist nicht als „Erhaltung“ im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 zu qualifizieren
Mit Entscheidung vom 27.11.2013 zu 5 Ob 136/13f nimmt der OGH wesentliche Klarstellungen zum bestandrechtlichen Dauerbrenner, dem Erhaltungsbegriff im Wohnungseigentumsrecht, vor. Er führt aus, dass das Begehren auf Fortsetzung und Abschluss der Fertigstellung einer sich weitgehend noch im Rohbau-Zustand befindlichen Wohnungseigentumsanlage nicht erfolgreich zum Gegenstand eines auf § 30 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 iVm § 28 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 gestützten Begehrens gemacht werden kann, weil es sich dabei nicht um Erhaltungsarbeiten handelt.Im gegenständlichen Fall (5... Read More