Ein VwGH–Erkenntnis mit weitreichenden Folgen: Festsetzungsbescheide des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien nichtig (Teil I)
Eine äußerst interessante Entscheidung erging im April diesen Jahres für die Ärzteschaft in Wien. Der VwGH (E vom 27.04.2015, 2012/11/0082) hat in mehreren Anlassfällen ausgesprochen, dass die Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses der Ärztekammer für Wien hinsichtlich der Festsetzung der Fondsbeiträge derart mangelhaft war, dass Nichtbescheide vorliegen. Mit den weitreichenden Folgen sind diese Judikates beschäftigen wir uns im nächsten TTP-Rechtsblog.Der Anlassfall:Frau Dr. B T, Ärztin, erhielt einen Festsetzungsbescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 06.05.2011, wonach der endgültige Fondsbeitrag... Read More