Generalzessionsvermerk und „generelle Vorausverständigung“ des Drittschuldners jeweils als gleichberechtigter Modus/Publizitätsakt im Rahmen der Sicherungszession – Anmerkungen zu und Konsequenzen aus OGH in 9 Ob 13/10t
In traditionieller Weise wird in Österreich (im Gegensatz zu vielen anderen Staaten) für die rechtswirksame Abtretung von Forderungen im Rahmen einer Sicherungszession neben der Sicherungszessionsvereinbarung (dem Verpflichtungsgeschäft) ein tauglicher Modus/Publizitätsakt (Verfügungsgeschäft) judiziert. Aufgrund einer richtungsweisenden Entscheidung des OGH Mitte der 1990er Jahre wurde bei „Buchforderungen“ und im Rahmen der EDV-unterstützten Buchhaltung der Vorrang des „Buchvermerkes“ vor der Drittschuldnerverständigung judiziert. Durch die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes 6 Ob 116/05k und 10 Ob 29/07y hat sich die „Vorausverständigung“ als wirksamer Publizitätsakt/Modus für die erst... Read More