Der Rechnungslegungsanspruch gegen den verwaltenden Miteigentümer (OGH 12.6.2012, 4 Ob 75/12a)
§ 830 ABGB räumt jedem Miteigentümer einer gemeinschaftlichen Sache einen gegen den Verwalter gerichteten Anspruch auf Rechnungslegung und Verteilung des Ertrages ein. Die Pflichten des Verwalters sind in § 1012 ABGB geregelt. Der Verwaltungsvertrag gehört zur Gruppe der Bevollmächtigungsverträge und umfasst eine Geschäftsbesorgungs-, Treue-, Gehorsams-, und Herausgabepflicht (vgl. Schönhofer-Hammerl: „Die Haftung des Immobilien-Verwalters“, Manz immolex spezial, 2008; RZ 31ff). Die Rechnungslegung wiederum ist untrennbar mit der Geschäftsbesorgung verbunden, weshalb der Anspruch gegenüber demjenigen besteht, der die Verwaltung führt. Es kann... Read More