Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (BGBl. I Nr. 33/2014), mit welchem die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie innerstaatlich umgesetzt wird, ist am 13.6.2014 in Kraft getreten. Es gilt für außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern iSd § 1 KSchG und räumt Verbrauchern eine innerhalb einer Frist von 14 Tagen ausübbare Rücktrittsmöglichkeit ein. Unternehmer treffen verschärfte Informationspflichten: -) Die Belehrung über das neue Rücktrittsrecht vor Abschluss der Vertragsvereinbarung, -) die Zurverfügungstellung eines Muster-Widerrufsformulars, -) das ausdrückliche Verlangen des Kunden, dass der Unternehmer vorzeitig... Read More