Sanierungsplanquoten plus Superquote aus einer Treuhandschaft gemäß § 157 i IO (Überlegungen aus Anlaß der Entscheidung des OGH 3 Ob 30/14 d):
Die Zustimmung der Gläubiger zur Höhe eines Sanierungsplanvorschlages kann gelegentlich daran scheitern, daß sich die Gläubiger aus der Durchsetzung eines Anfechtungsanspruches oder aus der Einbringlichmachung einer noch offenen größeren Forderung eine (wesentlich) höhere Quote erwarten. Dem kann gegebenenfalls durch folgende Vorgangsweise begegnet werden: A) Die Gläubiger erhalten eine leistbare Sanierungsplanquote (üblicherweise eine entsprechende Barquote plus weitere Erfüllungsquoten).B) Daneben wird der bisherige Sanierungsverwalter oder Insolvenzverwalter gemäß § 157 i IO auf Kosten des Schuldners zum Treuhänder bestellt, der die gerichtliche Geltendmachung des Anfechtungsanspruches... Read More