Auch im Individualprozess: Bei vorzeitiger Kreditrückzahlung keine Kürzung von nicht-laufzeitabhängigen Kosten (Anmerkungen zu OGH 10 Ob 6/23i)
Nach der erstmals in einem Individualprozess (und nicht in einem Verbandsprozess) ergangenen Entscheidung 10 Ob 6/23i des Obersten Gerichtshofes kann die Rechtslage als gesichert und unionsrechtskonform angesehen werden, dass bei vorzeitiger Kreditrückzahlung laufzeitunabhängige Kosten nicht verhältnismäßig zu kürzen sind: Dazu zählen Bearbeitungsentgelte, Kosten für die Bewertung der Immobilien, Eingabegebühren und Pfandrechtseintragungsgebühren im Grundbuch, allenfalls Verwaltungskostenbeitrag und Bearbeitungsgebühr (u.a.). Hingegen stellen Lebensversicherungsprämien laufzeitabhängige und daher anteilsmäßig zu verringernde Kosten dar. Zur Historie der Rechts- und Judikaturentwicklung: § 20 Abs 1 HIKrG... Read More