Rangordnung und Treuhandabwicklung eines Kaufvertrages bei Insolvenz des Verkäufers
Anmerkungen zu OGH in 5 Ob 156/20g Mit Insolvenzeröffnung tritt gemäß § 13 IO die Grundbuchssperre ein; es können keine Eintragungen oder Vormerkungen im Grundbuch vorgenommen werden. Eine Ausnahme bildet § 56 Abs. 3 GBG, wonach im Range einer Rangordnung – etwa im Range einer Anmerkung für die beabsichtigte Veräußerung – ein Liegenschaftskaufvertrag auch nach Insolvenzeröffnung verbüchert werden kann, wenn der Kaufvertrag selbst vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgefertigt war und der vor der Insolvenzeröffnung liegende Tag der Ausfertigung durch eine... Read More