Ausfallsbürgschaft und Löschung des Hauptschuldners aus dem Firmenbuch
Anmerkungen zu OGH in 5 Ob 118/20v Während Banken zur Besicherung von Krediten oder Darlehen die „Bürge- und Zahlerhaftung“ gemäß § 1357 oder die mitschuldnerische Haftung gemäß § 1347 ABGB bevorzugen – zumal bei Fälligkeit der Kreditforderung die Bank „sofort“ auf den „Bürgen und Zahler“ und / oder den Mitschuldner greifen kann – erlangt die „Ausfallsbürgschaft“ vor allem in diversen gesetzlichen Vorschriften Bedeutung: Gemäß § 98 EheG kann das Gericht bei Scheidung einen der vormaligen Ehegatten zum Hauptschuldner und den... Read More