Entschädigung nach § 8 Abs 3 MRG bei Verzögerung einer Schadensbehebung (OGH vom 18.01.2018, 5 Ob 240/17f)
Die verschuldensunabhängige Eingriffshaftung des Vermieters gemäß § 8 Abs 3 MRG erfasst auch Schäden, die durch die verzögerte und unterlassene Behebung von Mängeln verursacht werden, die bei duldungspflichtigen Erhaltungsarbeiten entstanden sind. Im gegenständlichen Fall (5 Ob 240/17f) wurden direkt an der über dem Mietobjekt gelegenen Dachterrasse Erhaltungsarbeiten durchgeführt, im Zuge der es zu einer Beschädigung der Terrassenabdichtung gekommen ist. Dies hat zu massiven Wassereintritten in das Bestandobjekt und zur mehrmonatigen Schließung des darin betriebenen Fitnessstudios geführt. Gestützt auf § 8... Read More