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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

Die Rechte von Fluggästen bei Flugstreichungen wegen des Corona-Virus

Immer mehr Grenzen werden aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen, der Flugverkehr wurde vorübergehend fast zur Gänze eingestellt. Viele Fluggesellschaften bieten ihren Fluggästen eine kostenlose Umbuchung ihrer Flüge an, sofern die Reise bis Ende des Jahres angetreten wird. Für die meisten ist diese „Kulanzlösung“ allerdings wenig zufriedenstellend; einerseits, weil das Ende der Pandemie nicht vorhersehbar ist, andererseits, da derzeit viele um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen und die Urlaubsplanung daher nicht oberste Priorität hat. Die momentane allgegenwärtige Unsicherheit lässt unter anderem auch die...
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Ansprüche von Mietern und Pächtern auf Entfall oder Minderung des Bestandzinses iZm der COVID-19 Virusinfektion („Corona-Virus“)

Bestandnehmern (Mieter und Pächter) von Geschäftslokalen, die von den behördlichen COVID-19-Maßnahmen (empfindlich) betroffen sind, steht gemäß §§ 1104 und 1105 ABGB gegenüber dem Bestandgeber ein Anspruch auf Entfall oder zumindest gravierende Minderung des Bestandzinses zu: So wie das „Corona-Virus“ uns vor völlig neue Herausforderungen stellt, kann auch noch keine „gesicherte“ Rechtsprechung zu COVID-19 vorliegen; die nachfolgend dargestellte Rechtslage entspricht jedenfalls der derzeit herrschenden oder zumindest der überwiegenden Meinung: Die COVID-19-Virusinfektion ist eine Pandemie, eine Seuche in der Terminologie des Gesetzgebers...
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Zulässigkeit eines Zahlungsplanes im Schuldenregulierungsverfahren ohne vorhergehende Vermögensverwertung bei rechtlichen Verwertungshindernissen, die nicht in der Ingerenz des Schuldners liegen; Anmerkungen zu OGH 8 Ob 72/19z

Während beim Sanierungsplan (mit einer 20-%-igen Mindestquote) das Vermögen des Schuldners nicht verwertet werden muss, kann gemäß § 193 Abs. 2 IO über einen Zahlungsplanvorschlag (ohne Mindestquotenerfordernis) erst dann abgestimmt werden, wenn es vorher zur Vermögensverwertung kommt. Daher kommt es in vielen Schuldenregulierungsverfahren einerseits zur Verteilung der Schlussverteilungsquote (aus der Vermögensverwertung) und andererseits zu einer in den nächsten fünf Jahren zu erfüllenden Zahlungsplanquote. Ist daher eine vorhergehende Vermögensverwertung objektiv unmöglich – etwa weil rechtliche Verwertungshindernisse der Vermögensverwertung entgegenstehen –, so...
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ImmoESt – Anrechnung von Zeiten als Mieter und Wohnungseigentumswerber beim Hauptwohnsitzbefreiungstatbestand (VwGH 24.01.2018, Ra 2017/13/0005)

1. Allgemeines:Mit Wirkung vom 01.04.2012 wurde durch das „Stabilitätsgesetz 2012“ (BGBl. vom 31.03.2012) die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) eingeführt [vgl. TTP Rechtsblog Beiträge vom 02.07.2015 und insbesondere vom 02.04.2012]. Zum Hauptwohnsitzbefreiungstatbestand nach §  30 Abs. 2 Z. 1 lit b EStG 1988  hat der VwGH eine weitere Klarstellung vorgenommen und die Nutzungszeiten – vor der Eigentumsübertragung – eines Mieters und eines Wohnungseigentumswerbers in den Hauptwohnsitzbefreiungstatbestand eingerechnet. Für die gegenständliche Entscheidungsbesprechung wird § 30 Abs. 2 Z. 1 EStG 1988 – die Hauptwohnsitzbefreiung – in Erinnerung...
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Keine Einlösung einer Kreditforderung gemäß § 1422 ABGB durch einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zahler ohne Entbindung vom Bankgeheimnis durch den Schuldner

Nach der sich weiter verschärfenden Judikatur des OGH steht dem Bankgeheimnis bei Einlösung einer Kreditforderung gemäß § 1422 ABGB durch eine Nicht-Bank oder durch einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zahler die Rechtsfolge der Nichtigkeit der Forderungseinlösung (mit Rückabwicklungsfolgen) entgegen. Bereits in der Leitentscheidung 9 Ob 34/12h hat der Oberste Gerichtshof judiziert, dass es „einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis darstelle, wenn ein Kreditinstitut ohne Zustimmung der Kunden eine nicht titulierte Kreditforderung an einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zessionär abtritt, ohne dass...
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Weitere Entwertung des Privatgutachtens – Anmerkungen zu OGH in 3Ob16/19b

Sowohl in der außergerichtlichen Anspruchsdurchsetzung als auch im Zivilverfahren selbst wird versucht, schwierige oder unhaltbare Standpunkte mit „Privatgutachten“ zu unterlegen und zu beweisen. Die effektivste Vorbeugung gegen unseriöse „Privatgutachten“ wäre und ist die Haftung des Privatgutachters gegenüber dem Leser/dem Dritten, der im Vertrauen auf die Richtigkeit des Privatgutachtens Dispositionen getroffen hat. Die Entscheidung des OGH 3Ob16/19b hat die Grenzen der Haftung des Privatgutachters eingeschränkt und mE damit das Privatgutachten weiter entwertet. Nach dieser Entscheidung des OGH ist die Ersatzpflicht des...
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