Die Kündigung gemäß § 30 Abs 2 Z 6 MRG bei Eigenheim und Mietwohnung (OGH vom 29.08.2017, 5 Ob 50/17f)
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis wegen „Nichtbenützung“ gemäß § 30 Abs 2 Z 6 MRG kündigen, wenn die Wohnung (durch wen auch immer) nicht regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet wird und kein dringendes Wohnbedürfnis des Mieters oder eintrittsberechtigter Personen (§ 14 Abs 3 MRG) vorliegt (RS0070217). Der OGH bejaht eine regelmäßige Verwendung, wenn die Wohnung wenigstens während eines beträchtlichen Zeitraums im Jahr (bzw. einige Tage in der Woche) als Mittelpunkt der Lebensführung benützt wird (RS0079241 [T1], vgl. auch RS0068874). Nach der... Read More