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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

Mietrechts-Update: Keine „friktionsfreie“ Befristungsvereinbarung mangels hinreichender Bestimmbarkeit des Endtermins

1. Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung vom 22. Jänner 2014, 3 Ob 219/31x, ausgesprochen, dass ein Kündigungstermin nicht hinreichend bestimmt ist, wenn die Vertragsverlängerung von einer auslegungsbedürftigen Bedingung („friktionsfreier Ablauf des Mietverhältnisses“) abhängig ist. In diesem Fall gewährleistet die Befristungsvereinbarung nicht den vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, dass sich der Mieter auf das unbedingte Ende des Mietverhältnisses einstellen kann (näher dazu Vonkilch, Von Vormietrechten, Verlängerungsoptionen und [un]bedingten Endterminen bei Superädifikatsflächenmietverträgen, immolex 2016, 166 [169]). In der gegenständlichen Entscheidung schloss die...
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Zur Mäßigung des Provisionsanspruches gemäß § 30b KSchG i.V.m. § 3 Abs. 4 MaklerG:

Zur Mäßigung des Provisionsanspruches nach § 30b KSchG iVm § 3 Abs. 4 MaklerG liegt mittlerweile eine durchaus reichhaltige, einzelfallorientierte Judikatur vor. Prinzipiell gilt, dass die Mäßigung des Provisionsanspruches dann zu erfolgen hat, wenn die Verdienstlichkeit des Maklers durch dessen Pflichtverstoß geringer als ohne diesen einzustufen ist (RIS-Justiz RS0111058). Das Ausmaß der Provisionsminderung hängt davon ab, in welchem Maße die Verletzung einer wesentlichen Pflicht die Verdienstlichkeit des Maklers gemindert hat. Die Mäßigung der Provision ist direkt proportional zu den Pflichtverletzungen...
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Wegehalterhaftung – Keine Haftung eines Klettervereins für Schäden durch sturmbedingten Baumsturz nahe einer Kletterroute (9 Ob 4/15a)

Alle angelegten Wanderwege, alpinen Steige und versicherten Klettersteige sind Wege im Sinne des § 1319a ABGB. Welche (Vorsichts- und Schutz-)Maßnahmen der Wegehalter im Einzelnen zu ergreifen hat, richtet sich gemäß § 1319a Abs. 2 letzter Satz ABGB danach, was nach der Art des Weges, besonders nach seiner Widmung, für seine Anlage und Betreuung angemessen und zumutbar ist. Das Merkmal der Zumutbarkeit erfordert die Berücksichtigung dessen, was nach allgemeinen und billigen Grundsätzen vom Halter erwartet werden kann. Der Umfang der Sorgfaltspflicht...
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Kreditbearbeitungsgebühren vom OGH als zulässig „abgesegnet“ – Anmerkungen zur Entscheidung des OGH vom 30.3.2016, 6 Ob 13/16d

Nicht nur in Zeiten extrem niedriger (Kredit-)Zinsen ist der oberstgerichtliche Ausspruch über die Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren und „Manipulationsgebühren“ für die Kreditwirtschaft von Bedeutung. Gemäß § 879 Abs. 3 ABGB wäre eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegen würde, und die unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligen würde, nichtig. Die Anwendbarkeit (u.a.) dieser Bestimmung und damit die Sittenwidrigkeit hat der OGH nunmehr in 6 Ob 13/16 d klar verneint:...
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Rundfenster vs. Langfenster (Änderungsrecht iSd § 16 Abs 1 Z 2 WEG, LG für ZRS Wien 40 R 227/15a)

Möchte ein Wohnungseigentümer Änderungen an seinem Wohnungseigentumsobjekt vornehmen, bedarf dies der Zustimmung der anderen Miteigentümer, sofern deren Interessen beeinträchtigt werden könnten. Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Interessen anderer Miteigentümer besteht nach stRsp schon dann, wenn Fenster geändert werden sollen, weil Fenster ein wesentliches Gestaltungselement der Fassade eines Hauses sind und ihre Änderung daher immer auch die äußere Erscheinung beeinträchtigen kann; außerdem gehören Fenster als Teil der Fassade zu den allgemeinen Teilen (der „Außenhaut“) eines Hauses, weshalb ein nach § 16...
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Einheitliche Verjährung bei Vorliegen bloß unselbständiger Bestandteile eines einheitlichen Beratungsfehlers – OGH in 5 Ob 133/15t

Zur Verjährungsfrage in Anlegerberaterhaftungsfällen hatte der TT&P Rechts-Blog vom 25. November 2015 anlässlich der Zulassung der Revision eine richtungsweisende Entscheidung der divergenten Rechtsprechungslinie zur Entscheidung über die Frage erwartet: Einheitliche Verjährung von Primärschäden und Folgeschäden CONTRA gesonderte Verjährung jedes einzelnen Beratungsfehlers mit eigener Schadensfolge. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des OGH 5 Ob 133/15t liegt vor; der von TT&P eingebrachten und zugelassenen Revision wurde Folge gegeben. Der OGH hat – ohne einen verstärkten Senat zu bilden – eine differenzierte Betrachtungsweise judiziert: Im Anschluss und...
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