Mietrechts-Update: Keine „friktionsfreie“ Befristungsvereinbarung mangels hinreichender Bestimmbarkeit des Endtermins
1. Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung vom 22. Jänner 2014, 3 Ob 219/31x, ausgesprochen, dass ein Kündigungstermin nicht hinreichend bestimmt ist, wenn die Vertragsverlängerung von einer auslegungsbedürftigen Bedingung („friktionsfreier Ablauf des Mietverhältnisses“) abhängig ist. In diesem Fall gewährleistet die Befristungsvereinbarung nicht den vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, dass sich der Mieter auf das unbedingte Ende des Mietverhältnisses einstellen kann (näher dazu Vonkilch, Von Vormietrechten, Verlängerungsoptionen und [un]bedingten Endterminen bei Superädifikatsflächenmietverträgen, immolex 2016, 166 [169]). In der gegenständlichen Entscheidung schloss die... Read More