Neuerungen im Privatinsolvenzrecht (aus Gläubigersicht)
Nach kontroversieller Diskussion konnte schließlich eine Einigung des Gesetzgebers über die ab 1. November 2017 geltenden Gesetzesänderungen der Insolvenzordnung (IO) gefunden werden. Wesentliche Änderungen aus Gläubigersicht stellen sich wie folgt dar: 1. Was bisher schon Praxis war, wurde in § 193 IO nunmehr gesetzlich klargestellt: Der Schuldner kann bereits zeitgleich mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Abschluß des Zahlungsplanes beantragen. 2. Der aus Gläubigersicht wichtige § 193 Abs. 2 IO ist unverändert geblieben: Verhandlung und Beschlußfassung über den Zahlungsplan eines... Read More