Keine Einlösung einer Kreditforderung gemäß § 1422 ABGB durch einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zahler ohne Entbindung vom Bankgeheimnis durch den Schuldner
Nach der sich weiter verschärfenden Judikatur des OGH steht dem Bankgeheimnis bei Einlösung einer Kreditforderung gemäß § 1422 ABGB durch eine Nicht-Bank oder durch einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zahler die Rechtsfolge der Nichtigkeit der Forderungseinlösung (mit Rückabwicklungsfolgen) entgegen. Bereits in der Leitentscheidung 9 Ob 34/12h hat der Oberste Gerichtshof judiziert, dass es „einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis darstelle, wenn ein Kreditinstitut ohne Zustimmung der Kunden eine nicht titulierte Kreditforderung an einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zessionär abtritt, ohne dass... Read More