Weitere Entwertung des Privatgutachtens – Anmerkungen zu OGH in 3Ob16/19b
Sowohl in der außergerichtlichen Anspruchsdurchsetzung als auch im Zivilverfahren selbst wird versucht, schwierige oder unhaltbare Standpunkte mit „Privatgutachten“ zu unterlegen und zu beweisen. Die effektivste Vorbeugung gegen unseriöse „Privatgutachten“ wäre und ist die Haftung des Privatgutachters gegenüber dem Leser/dem Dritten, der im Vertrauen auf die Richtigkeit des Privatgutachtens Dispositionen getroffen hat. Die Entscheidung des OGH 3Ob16/19b hat die Grenzen der Haftung des Privatgutachters eingeschränkt und mE damit das Privatgutachten weiter entwertet. Nach dieser Entscheidung des OGH ist die Ersatzpflicht des... Read More