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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

Keine Einlösung einer Kreditforderung gemäß § 1422 ABGB durch einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zahler ohne Entbindung vom Bankgeheimnis durch den Schuldner

Nach der sich weiter verschärfenden Judikatur des OGH steht dem Bankgeheimnis bei Einlösung einer Kreditforderung gemäß § 1422 ABGB durch eine Nicht-Bank oder durch einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zahler die Rechtsfolge der Nichtigkeit der Forderungseinlösung (mit Rückabwicklungsfolgen) entgegen. Bereits in der Leitentscheidung 9 Ob 34/12h hat der Oberste Gerichtshof judiziert, dass es „einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis darstelle, wenn ein Kreditinstitut ohne Zustimmung der Kunden eine nicht titulierte Kreditforderung an einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zessionär abtritt, ohne dass...
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Weitere Entwertung des Privatgutachtens – Anmerkungen zu OGH in 3Ob16/19b

Sowohl in der außergerichtlichen Anspruchsdurchsetzung als auch im Zivilverfahren selbst wird versucht, schwierige oder unhaltbare Standpunkte mit „Privatgutachten“ zu unterlegen und zu beweisen. Die effektivste Vorbeugung gegen unseriöse „Privatgutachten“ wäre und ist die Haftung des Privatgutachters gegenüber dem Leser/dem Dritten, der im Vertrauen auf die Richtigkeit des Privatgutachtens Dispositionen getroffen hat. Die Entscheidung des OGH 3Ob16/19b hat die Grenzen der Haftung des Privatgutachters eingeschränkt und mE damit das Privatgutachten weiter entwertet. Nach dieser Entscheidung des OGH ist die Ersatzpflicht des...
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Keine Bindung des Vergleiches über den Anfechtungsanspruch für den Bürgen und keine Bindung des Anfechtungsurteiles für den Bürgen ohne formelle Streitverkündigung – Anmerkungen zu OGH 6Ob222/18t

Geschäftskredite sind häufig durch mitschuldnerische Haftung oder „Bürge- und Zahler-Haftung“ von Gesellschaftern und Geschäftsführern besichert. Die erfolgreiche Anfechtung des Insolvenzverwalters in der Insolvenz der Gesellschaft gegenüber der Bank – sei es durch Gerichtsurteil oder Vergleich – führt in der Regel zur Erhöhung der Aushaftung jenes Kredites, für den die mitschuldnerische Haftung und/oder „Bürge- und Zahler-Haftung“ besteht. Mit den Auswirkungen auf den Bürgen hat sich die Entscheidung OGH in 6Ob222/18t auseinandergesetzt: Eine unmittelbare Bindung für den Mitschuldner oder Bürgen aus dem...
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Rücktritt von einem Lebensversicherungsvertrag als Kreditsicherheit – Auch Rückforderungsansprüche von der Sicherungszession an die Bank umfasst

Im TT&P-Rechtsblog vom 21. März 2019 „Rechtsmissbräuchlicher Spätrücktritt wegen angeblich fehlender Belehrung über das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen (als Tilgungsträger) / Gesetzlich Neuregelung von Rücktrittsrecht und Belehrungsinhalt“ wurden u.a. die (gesetzlich neugestalteten) Rücktrittsrechte zu Lebensversicherungsverträgen dargestellt. Häufig werden Lebensversicherungen als Kreditsicherheiten herangezogen oder dienen als Tilgungsträger für einen endfälligen Kredit: Im Rahmen einer Sicherungszession sind – nach den üblichen Texten – zur Sicherstellung der Kreditforderungen der Bank „sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag“ an die Bank abgetreten; die Ansprüche und...
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Rechtsmissbräuchlicher Spätrücktritt wegen angeblich fehlender Belehrung über das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen (als Tilgungsträger) / Gesetzliche Neuregelung von Rücktrittsrecht und Belehrungsinhalt

Ausgehend von den Entscheidungen des EuGH besteht seit 2015 das Judikat des OGH, wonach aufgrund fehlerhafter Belehrung über die Dauer des Rücktrittsrechtes bei richtlinienkonformer Auslegung des § 165a Abs. 2 VersVG dem Versicherungsnehmer ein unbefristetes Rücktrittsrecht zugestanden wird (vgl. RIS-Justiz RS0130376; OGH 7Ob107/15h). Dies hatte zu Einwendungen von Kreditnehmern endfälliger Fremdwährungskredite mit Lebensversicherungen als Tilgungsträger einerseits und zu großem Unbehagen bei Versicherungsunternehmen andererseits geführt. Während beim Themenbereich Fremdwährungskredit mit Tilgungsträger, sich die ablehnende Judikatur neuerlich verfestigte, hat der Gesetzgeber für...
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Rechnungslegungsanspruch des Drittpfandbestellers gegenüber der Bank (Anmerkungen zu OGH, 1 Ob 33/18 m)

Zu Umfang und Inhalt des Rechnungslegungsanspruches/Auskunftsanspruches des Drittpfandbestellers gegenüber der Gläubigerbank hat der OGH in 1 Ob 33/18 m, in Weiterentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung, nachstehende Leitlinien judiziert: Während § 1358 AGBG und § 1364 ABGB (implizit) Rechtsgrundlagen für den Auskunftsanspruch des Bürgen sind, stellt § 1366 ABGB die gesetzliche Grundlage für den Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch des Drittpfandbestellers dar. Dieser Anspruch des Drittpfandbestellers geht über den bloßen Auskunftsanspruch (gerichtet auf Bekanntgabe der Ansprüche der Bank gegenüber dem Pfandschuldner) hinaus; der Abrechnungsanspruch...
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