Der Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung
a. Was ist ein „Unfall“ ? In §1 der AUB (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen) findet sich die Definition des Unfallbegriffs in der Unfallversicherung: “Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“Der zeitliche Umfang der Definition bezieht sich auf ein „plötzliches“ Ereignis. Über eine längere Zeitspanne, schrittweise entstehende Schäden sind vom Unfallbegriff nicht erfasst. Das „von außen auf den Körper einwirkende Ereignis“ umfasst mechanische, elektrische und thermische Einwirkungen, die... Read More