Spät aber doch – das Insolvenzrechtsänderungsgesetz tritt im Juli 2010 in Kraft – Eine Gegenüberstellung alter und neuer Rechtslage
Die wesentlichen Eckpfeiler des IRÄG 2010 haben wir in unserem Rechts-Blog am 9.10.2009 bereits dargestellt. Zahlreiche Stellungnahmen und zwei Abänderungsanträge später bleibt es im Wesentlichen dabei. Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Donnerbauer und Jarolim betraf ausschließlich sprachlich-grammatikalische Präzisierungen und zwar einerseits betreffend § 20 Abs 4 IO, andererseits den va vom KSV ins Kreuzfeuer heftiger Kritik genommenen § 21 Abs 2 Z 2 IO, wonach sich der Masseverwalter – nunmehr Insolvenz bzw Sanierungsverwalter – unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von fünf Tagen erklären muss, andernfalls angenommen... Read More