Der Richtwertmietzins
Der Richtwertmietzins ist, obzwar § 1 MRG und § 16 MRG eine Vielzahl an Ausnahmen kennen, der Standardmietzins für Wohnungen im Altbau, die sich also in Gebäuden befinden, die vor dem 08.05.1945 errichtet wurden. Er wurde mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz (WÄG) per 01.03.1994 eingeführt. Er hat die alten starren Kategoriemietzinse abgelöst und soll der Rechtssprechung des OGH (07.03.1945, 4 Ob 1527/95) folgend nach unten durch den Kategoriemietzins und nach oben durch den „angemessenen Hauptmietzins“ beschränkt werden. Die Basis für die... Read More