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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

Kein Erfordernis der qualifizierten Mahnung nach § 13 KSchG bei Ratenvereinbarung im Rahmen einer Betreibungsstundung oder Exekutionsstundung (Anmerkungen zu OGH 8 Ob 99/09f)

Ist ein Verbraucherkredit in Tilgungsraten rückzahlbar (Abstattungskredit), so bedarf es zur Fälligstellung des Gesamtkredites einer qualifizierten Mahnung gemäß § 13 KSchG: Ist der Verbraucher mit zumindest einer Tilgungsrate seit sechs Wochen in Zahlungsverzug, so hat ihn die Bank unter Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist zur Nachzahlung aufzufordern und für den Fall des weiteren Zahlungsverzuges den Eintritt des Terminsverlustes und damit die Fälligstellung und Geltendmachung der gesamten Kreditaushaftung anzudrohen. Einem qualifizierten Mahnerfordernis im Sinne des § 13 KSchG bedarf es vor...
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Der Richtwertmietzins

Der Richtwertmietzins ist, obzwar § 1 MRG und § 16 MRG eine Vielzahl an Ausnahmen kennen, der Standardmietzins für Wohnungen im Altbau, die sich also in Gebäuden befinden, die vor dem 08.05.1945 errichtet wurden. Er wurde mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz (WÄG) per 01.03.1994 eingeführt. Er hat die alten starren Kategoriemietzinse abgelöst und soll der Rechtssprechung des OGH (07.03.1945, 4 Ob 1527/95) folgend nach unten durch den Kategoriemietzins und nach oben durch den „angemessenen Hauptmietzins“ beschränkt werden. Die Basis für die...
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„Echte Mitschuld“ oder „Interzession“ im Sinne der §§ 25c und d KSchG – Weitere Abgrenzungskriterien (Anmerkungen zu OGH in 3 Ob 1/09g)

Die Haftung für Kreditverbindlichkeiten als „Mitkreditnehmer“ oder „echter Mitschuldner“ schließt die Anwendbarkeit des § 25c KSchG (Informationspflicht der Bank) und § 25d KSchG (richterliches Mäßigungsrecht) von vornherein aus. Die Anwendung dieser Konsumentenschutzbestimmungen – und damit die Prüfung der weiteren Voraussetzungen – trifft also nur den „Interzedenten“, sohin einen Verbraucher, der einer materiell fremden Verbindlichkeit beitritt; erfasst werden nicht nur Bürgen und Garanten, sondern auch die Mitschuldner einer materiell fremden Schuld. Ob die nähere Prüfung der weiteren Anwendungsvoraussetzungen des §§ 25c und d KSchG...
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Insolvenzrechtsänderungsgesetz IRÄG – bitte warten

Der Ministerialentwurf über die Reform des Insolvenzrechtes, dessen Eckpfeiler wir im „TTP-Rechtsblog“, Artikel vom 9.10.2009, dargestellt haben, hätte bereits am 1.1.2010 in Kraft treten sollen und somit im BGBl. vom 30. Dezember 2009 kundgemacht werden müssen. Innerhalb der Begutachtungsfrist langten zum Ministerialentwurf eine Reihe von Stellungnahmen ein, die vor allem aus Gläubigersicht das Ziel hatten, die Konsequenzen der Insolvenzrechtsreform für Gläubiger abzumildern. Was nunmehr vom Ministerialentwurf in den Kernbereichen übrigbleiben wird, oder ob die Insolvenzrechtsreform mit den bisherigen Eckpfeilern in Kraft...
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Die Haushaltsversicherung und der Wellnessraum im Keller OGH 30.09.2009, 7 Ob 111/09p

Für Privatpersonen stellt die Haushaltsversicherung eine der wesentlichsten Versicherungszweige dar. Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt, worunter die Versicherungsbedingungen „alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen“ verstehen. Für diese Gegenstände besteht Versicherungsschutz, wenn sie im Eigentum des Versicherungsnehmers oder bestimmter naher Angehöriger stehen. Auch fremde Sachen sind mitversichert, soweit nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung verlangt werden kann. In räumlicher Hinsicht wird auch in den moderneren Versicherungsbedingungen eine Differenzierung vorgenommen. Die Versicherung gilt prinzipiell in den vom...
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Wissenswertes zum Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs (OGH 23.06.2009, 3 Ob 108/09t)

§ 30 Abs. 2 Ziffer 3 (1. Fall) MRG sieht einen gesetzlichen Kündigungsgrund vor, wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht – in den Worten des Gesetzgebers – den Mietgegenstand in arger Weise vernachlässigt. Für die Verwirklichung dieses Kündigungsgrundes ist ein Verschulden nicht erforderlich. Im Regelfall ist eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstandes oder zumindest eine Substanzgefährdung erforderlich. Werden allerdings wichtige wirtschaftliche Interessen des Vermieters verletzt, kann der Kündigungsgrund auch dann vorliegen, wenn keine Substanzschädigung oder...
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