NEUERUNGEN AB 1.1.2011: Erhöhung der Gebühr für Grundbuchseintragungen / Änderungen bei Pauschalgebühren und gerichtlicher Kostenentscheidung / Entfall der Kreditvertragsgebühr:
Mit Bundesgesetzblatt vom 30.12.2010 – Kurzbezeichnung: Budgetbegleitgesetz 2011 – wurden die angekündigten Neuerungen im judiziellen Bereich u.a. umgesetzt, die nun mit Rechtswirksamkeit ab 1.1.2011 im Kraft getreten sind: 1. Die grundbücherliche Eintragungsgebühr für Eintragungen des Eigentumsrechtes im Grundbuch wird von 1 % auf 1,1 % erhöht. 2. Dem gegenüber wurde – wie angekündigt – die Kreditvertragsgebühr aufgehoben; siehe Eintragung im TTP-Rechtsblog vom 5. November 2010. 3. Eine geringfügige Erhöhung der gerichtlichen Pauschalgebühren für Zivilverfahren ergibt sich dadurch, daß die – noch... Read More