Mietzinsanhebung bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen (Klarheit durch die Entscheidung des OGH vom 19.01.2010, 5 Ob 198/09t)
§ 12a Abs. 3 MRG räumt dem Vermieter das Recht zur Anhebung des Mietzinses auf den gesetzlich zulässigen Mietzins im Sinne des § 16 Abs. 1 MRG ein, wenn die Mieterin eine juristische Person oder eine unternehmerisch tätige eingetragene Personengesellschaft eines Geschäftsraumes ist und sich in ihr die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten entscheidend ändern. Als Beispielsfall nennt der Gesetzgeber die Veräußerung der Mehrheit der Anteile an einer Gesellschaft, auch wenn die entscheidende Änderung nicht auf einmal geschieht. In weiterer Folge hat... Read More