Zur Präklusivfrist des Kollektivertrages-Handelsangestellte (OGH 2. 4. 2009, 8 ObA 90/08 f)
Da für den Anspruch auf den 50 %igen Zuschlag für Zeitguthaben an Normalarbeitszeit nach § 19e Abs. 2 AZG („Zeitausgleichsguthaben“) keine zwingende gesetzliche Bestimmung besteht, innerhalb welcher Frist dieser geltend zu machen ist, unterliegt dieser Zuschlag der kollektivvertraglichen Verfallsregelung des KV-Handelsangestellte. Kommt es daher zu einer vorzeitigen Beendigung der geblockten Altersteilzeit einer Handelsangestellten, wodurch die eingearbeiteten Stunden nicht mehr als Zeitausgleich konsumiert werden können, hat die Arbeitnehmerin die Abgeltung des Freitzeitausgleichs inklusive des 50 %igen Zuschlags bei sonstigem Verfall binnen... Read More