Die Eckpfeiler des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010
Mit dem vorliegenden Entwurf, soll einerseits dem Ausgleichsverfahren in der Praxis eine bedeutendere Rolle zugewiesen werden, andererseits häufig erst verspätete Konkurseröffnungsanträge hintan gehalten werden. Sanierungen sollen insbesondere durch eine Änderung der Zustimmungsquoren und Mindestquoten erleichtert werden. Dementsprechend sieht der Entwurf vor, dass die Kapitalmehrheit nunmehr auf 50 % herabgesenkt wird, wodurch mögliche Ablehnungen von Sanierungen erschwert werden sollen. Weiters wird die Quote im Sanierungsplan auf 30 % abgesenkt, sowie dem Schuldner Eigenverwaltung, unter Aufsicht eines Verwalters, eingeräumt. Die Haftung für den Kostenvorschuss für den Insolvenzantrag, erfährt insofern... Read More