Ein im Mietvertrag zugesichertes Weitergaberecht geht im Zweifel nicht auf den Nachmann über, es wird durch die einmalige Ausnützung (Ausübung) konsumiert
Unter einem (echten) Weitergaberecht, welches in manchen Mietverträgen vereinbart wird, wird das Recht des Bestandnehmers (Mieters oder Pächters) verstanden, durch bloße Erklärung alle Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis auf einen Dritten mit der Wirkung zu übertragen, dass dieser an seiner Stelle Bestandnehmer wird, ohne dass es einer weiteren Erklärung (Zustimmung) des Bestandgebers bedarf. Der neue Bestandnehmer tritt sohin anstelle des bisherigen Bestandnehmers in den Vertrag ein; der Übergang der Rechte und Pflichten aus dem neuen Bestandvertrag ist mit der... Read More