„Auch Sodawasser ist Leitungswasser im Sinne der Leitungswasserversicherung“
Die Klägerin im vorliegenden Verfahren hat für ihren Gastronomiebetrieb und das Betriebsgebäude einen Bündelversicherungsvertrag abgeschlossen unter Art. 1.4 der Versicherungsbedingungen wurde folgendes vereinbart:„Artikel 1Versicherte Gefahren und Schäden, nicht versicherte Schäden4. Leitungswassergefahren (Leitungswasserversicherung):Leitungswasser ist Wasser, das aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt. Zu den angeschlossenen Einrichtungen zählen auch Fußbodenheizungen, Schwimmbecken, Solar- und Klimaanlagen, nicht jedoch Sprinkleranlagen.Nur bei besonderer Vereinbarung versichert sind:4.1. Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen durch Korrosion, Verschleiß oder Abnützung;4.2. Bruchschäden an Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen, die im Zuge... Read More