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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

Geplante Änderungen bei Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer ab 1.1.2016

Im Zuge der Steuerreform sind in der vorliegenden Regierungsvorlage auch Änderungen bei Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer geplant, welche voraussichtlich auf Erwerbsvorgänge anzuwenden sein werden, die nach dem 31.12.2015 verwirklich werden; einige wesentliche gesetzliche Änderungen werden nachfolgend dargestellt: 1. Die Grunderwerbsteuer war zuletzt mit Wirksamkeit 1.6.2014 [vgl. TTP-Rechtsblog-Beitrag vom 24.06.2014] dahingehend geändert worden, daß nach „begünstigten Erwerbsvorgängen“ und „nicht begünstigten Erwerbsvorgängen“ differenziert wurde; bei Ersterem war der (dreifache) Einheitswert, bei Letzterem der Verkehrswert oder Kaufpreis Bemessungsgrundlage für den Grunderwerbsteuersatz. Von den für Erwerbsvorgänge...
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Zum Begriff der „Gefahr des täglichen Lebens“ in der Privathaftpflichtversicherung (als Bestandteil der Haushaltsversicherung)

In den Entscheidungen zu 7 Ob 245/13z und 7 Ob 220/13y hat sich der OGH erneut mit dem versicherungsrechtlichen Begriff der „Gefahr des täglichen Lebens“ auseinandergesetzt. Zur Auslegung dieses Begriffs im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung hatte der OGH bereits zuvor umfassende Grundsätze herausgearbeitet, die wie folgt lauten:  Nach der ständigen Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0081099) ist der versicherungsrechtliche Begriff der „Gefahren des täglichen Lebens“ dahin auszulegen, dass der Versicherungsschutz für die Haftpflicht des Versicherungsnehmers jene Gefahren umfasst, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen...
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Unternehmenszubehör als Pfandliegenschaftszubehör – Bedeutung der Schließung des Unternehmens in der Insolvenz (Überlegungen aus Anlaß der Entscheidung OLG Wien, 3 R 43/14 m):

Ausgehend von der nachfolgend angeführten Konstellation, daß -) eine mit Bankenpfandrechten belastete Betriebsliegenschaft überwiegend dem Unternehmensbetrieb dient,-) Eigentümer des Unternehmens und der Betriebsliegenschaft ident sind, und-) es zur Insolvenzeröffnung kommt, eine Unternehmensfortführung mit Sanierungsplan aber scheitert, stellt sich insbesondere nach Unternehmensschließung bei Verwertung von Unternehmenszubehör (Anlagen, großen Maschinen etc.) die Frage, wie weit das Pfandrecht/Absonderungsrecht der Pfandliegenschaft reicht und welche Verwertungserlöse in die allgemeine Masse – zur Verteilung an sämtliche Insolvenzgläubiger – gelangen. Zubehör eines Unternehmens ist nach hA Nebensache...
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Sanierungsplanquoten plus Superquote aus einer Treuhandschaft gemäß § 157 i IO (Überlegungen aus Anlaß der Entscheidung des OGH 3 Ob 30/14 d):

Die Zustimmung der Gläubiger zur Höhe eines Sanierungsplanvorschlages kann gelegentlich daran scheitern, daß sich die Gläubiger aus der Durchsetzung eines Anfechtungsanspruches oder aus der Einbringlichmachung einer noch offenen größeren Forderung eine (wesentlich) höhere Quote erwarten. Dem kann gegebenenfalls durch folgende Vorgangsweise begegnet werden: A) Die Gläubiger erhalten eine leistbare Sanierungsplanquote (üblicherweise eine entsprechende Barquote plus weitere Erfüllungsquoten).B) Daneben wird der bisherige Sanierungsverwalter oder Insolvenzverwalter gemäß § 157 i IO auf Kosten des Schuldners zum Treuhänder bestellt, der die gerichtliche Geltendmachung des Anfechtungsanspruches...
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Keine Reduktion/Beeinträchtigung der übernommenen Mithaftung für Kreditverbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn Gesellschaftern wesentlicher Einfluß auf die Geschäftsführung zusteht (Unanwendbarkeit konsumentenschutzrechtlicher Vorschriften in § 25 c und § 25 d KSchG)

Wesentliche Kreditsicherheit für die Bank ist die Mithaftung des maßgeblichen Gesellschafter-Geschäftsführers oder der maßgeblichen Unternehmerpersönlichkeit für die Kreditverbindlichkeiten der Gesellschaft (in welcher Gesellschaftsform das Unternehmen auch immer betriebenen wird). Da die Mithaftenden selbst kein eigenes Unternehmen betreiben – sondern die von ihnen beherrschten Gesellschaften, welche auch Kreditnehmer sind – käme nach dem Wortlaut des § 1 KSchG grundsätzlich in Betracht, daß den Mithaftenden Verbraucherschutz mit der Konsequenz zu Gute kommen könnte, daß ihre Mithaftung dem richterlichen Mäßigungsrecht nach § 25...
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Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (BGBl. I Nr. 33/2014), mit welchem die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie innerstaatlich umgesetzt wird, ist am 13.6.2014 in Kraft getreten. Es gilt für außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern iSd § 1 KSchG und räumt Verbrauchern eine innerhalb einer Frist von 14 Tagen ausübbare Rücktrittsmöglichkeit ein. Unternehmer treffen verschärfte Informationspflichten: -) Die Belehrung über das neue Rücktrittsrecht vor Abschluss der Vertragsvereinbarung, -) die Zurverfügungstellung eines Muster-Widerrufsformulars, -) das ausdrückliche Verlangen des Kunden, dass der Unternehmer vorzeitig...
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