Wärmedämmung und Richtwertmietzins – Anmerkungen zu 5 Ob 224/13x
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 MRG ist bei Vornahme der Zuschläge zum oder Abstriche vom Richtwert eine Orientierung an der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens gefordert. Mit diesen Kriterien ist es unvereinbar, alle Ausstattungsdetails gesondert zu bewerten und die so gewonnen Zuschläge (und Abschläge) einfach zusammen zu rechnen. Bei der Festsetzung des Zu- bzw. Abschlags ist somit eine Gesamtbewertung vorzunehmen, weil der Wert einer Wohnung nur insgesamt erfassbar ist. Die Auflistung und Bewertung einzelner Fakten... Read More