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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

Verkehrssicherungspflichten und Haftungsrisiken eines Vermieters und/oder Verwalters

Derjenige, der einen Verkehr eröffnet, beispielsweise auf Wegen oder in Gebäuden, muss im Rahmen des zumutbaren die Verkehrsteilnehmer schützen und vor Gefahren warnen, denn er schafft eine Vertrauensgrundlage bezüglich der Sicherheit des eröffneten Verkehrs. Das Prinzip der „Verkehrssicherungspflichten“ ist deliktischen Haftungstatbeständen (zB §§ 1318, 1319, 1319a ABGB, 93 StVO) und der vertraglichen Haftung (Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Vertragspartner) immanent. Im vertraglichen Bereich ist die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB zu beachten; aber auch § 1319 ABGB normiert...
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Neuerungen bei der Realteilung durch Wohnungseigentumsbegründung (5 Ob 132/11i)

Nach § 843 ABGB ist eine Realteilung dann nicht vorzunehmen, wenn eine gemeinschaftliche Sache entweder gar nicht oder nicht ohne beträchtliche Verminderung des Wertes geteilt werden kann. In diesem Zusammenhang ist von einer Tunlichkeit der Realteilung und deren Vorrang gegenüber einer Zivilteilung auszugehen, „wenn eine Sache ohne Notwendigkeit eines unverhältnismäßig hohen Wertausgleichs zwischen den Teilhabern in Teile zerlegt werden kann, sodass der Wert des Ganzen in den Teilen erhalten bleibt“ (Egglmeier/Gruber/Sprohar in Schwimann, ABGB3 III, § 843 Rz 2). Von einer wesentlichen...
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Zwangsstrafen im Firmenbuchverfahren

Obgleich der OGH (6 Ob 129/11f) keine verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die neue Regelung über Zwangsstrafen bei Verletzung der Offenlegung des Jahresabschlusses hegt, hat das OLG Innsbruck (3 R 119/11a, 3 R 120/11p) nunmehr ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (GES 2011, 390; Die Presse 2011/35/04). In dem Vorabentscheidungsersuchen wird der EuGH ersucht zu prüfen ob die Neuregelung gegen -) die Niederlassungsfreiheit gem Art 49, 54 AEUV, -) den allgemeinen Rechtsgrundsatz des effektiven Rechtsschutzes gem Art 6 Abs 3...
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Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011) – ein kurzer Überblick

Durch das GesRÄG 2011, welches mit BGBl I 2011/53 erlassen wurde, kam es zu einer Änderung des AktG, EU-VerschmelzungsG, GmbHG, SEG, FBG, DepotG, KapBG, sowie des GerichtsgebührenG. Der Grund für die Änderung ist einerseits die Umsetzung der RL 2009/109/EG zur Änderung der RL 77/91/EWG, 79/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der RL 2007/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen, ABl Nr L 259 vom 02.10.2009 S 14, deren Umsetzungsfrist am 30.06.2011 abgelaufen ist; andererseits waren die Änderungen...
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Die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in der EU

Eine Gesellschaft – gleichgültig welcher Art – muss in erster Linie in einem Mitgliedsstaat („MS“) rechtswirksam gegründet worden sein, um in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit einer natürlichen Person gleichgestellt zu sein. Handelt es sich bei dem Staat des tatsächlichen Hauptverwaltungssitzes und dem Staat in dem die Gesellschaft gegründet wurde um zwei unterschiedliche Staaten, die jedoch beide MS sind, so ist die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft von Ersterem jedenfalls anzuerkennen, wenn sie rechtmäßig in Zweiterem gegründet wurde. Ausschließlich beim Vorliegen eines der...
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„Mehr als 5 % und 3 (höchstens 5) Monate“ – Die neue Formel zur Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von der Zahlungsstockung? (Anmerkungen zu OGH 3 Ob 99/10w)

Die Abgrenzung der „Zahlungsunfähigkeit“ im insolvenzrechtlichen Sinn zur bloßen „Zahlungsstockung“ ist (neben dem insolvenzrechtlichen Begriff der „Überschuldung“ für Gesellschaften) von entscheidender Bedeutung für wesentliche Bereiche wie das Erfordernis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die wesentlichen insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestände. Schon bisher galt:  – Zahlungsunfähigkeit liegt vor, „wenn der Schuldner mangels bereiter Mittel nicht in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen und sich die dazu erforderlichen Mittel voraussichtlich auch nicht alsbald verschaffen kann“ (vgl. OGH vom 28.06.1990, 8 Ob 624/88; Konecny/Schubert „Kommentar zu den Insolvenzgesetzen“...
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