Formvorschriften beim Schuldbeitritt – Änderung der Rechtsprechung
Nach bisheriger Rechtsprechung (FN 1) bestand für den Schuldbeitritt – anders als für die Bürgschaft, für welche schon immer ein Schriftformerfordernis vorgesehen war – Formfreiheit. Während dies von der älteren Lehre ebenfalls vertreten wurde (FN 2), lehnte dies die neuere Lehre (FN 3) fast einhellig ab. So wird, ausgehend von Koziol und Ertl, vertreten, dass bei einem Schuldbeitritt, der ausschließlich der Gutstehung dient, analog zur Bürgschaft ebenfalls Formpflicht besteht (FN 4). Steter Tropfen höhlt den Stein: Der OGH stellt zu... Read More