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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

Artikel 19 Zif. 3.1.3. der ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen [ist weder überraschend noch gröblich benachteiligend])

Artikel 19 der (gängigen) Versicherungsbedingungen (auch des Musterbedingungen des Fachverbandes der Versicherungsunternehmungen Österreichs) regelt den „Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich“. Gemäß Artikel 19 Ziffer 3.1.3 ist allerdings die Geltendmachung von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen sowie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung einer Vertragspflicht entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen, nicht im Sinne des Art. 19 ARB versichert; diese Ansprüche sind durch den Baustein „Allgemeiner...
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Erforderliche Aufrechnungserklärung im Zwangsausgleich oder Ausgleich des Schuldners / Aufrechnungslage allein nicht ausreichend (Konsequenzen aus der Entscheidung des OGH, 3 Ob 82/08 t)

Neben Absonderungsrechten (Pfandrechte, Sicherungszessionen abgetretener Forderungen, gesetzliches Bestandgeberpfandrecht u.a.) und Aussonderungsrechten (Eigentumsvorbehalt u.a.) bietet die (nicht anfechtbare) Aufrechnungslage einen wichtigen kreditsicherungsrechtlichen Schutz vor Forderungsausfall: Hat der Gläubiger gegenüber dem Gemeinschuldner oder Ausgleichsschuldner eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe seiner Forderung gegenüber dem Gemeinschuldner / Ausgleichsschuldner, kann er seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung tilgen; seine Forderung gegenüber dem Gemeinschuldner / Ausgleichsschuldner wird bei Zwangsausgleich oder Ausgleich des Schuldners dadurch nicht auf die Quote gekürzt; allerdings bedarf es einer ausdrücklichen zeitgerechten Aufrechnungserklärung: In seiner...
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Klarstellende Entscheidung des OGH zur Fristenberechnung des § 105 Abs. 4 ArbVG 27.01.2009 (8 ObA 80/08k)

Die einwöchige Frist des § 105 Abs. 4 ArbVG zur Einbringung der Anfechtungsklage gegen eine Kündigung (Motivkündigung / Kündigung wegen Sozialwidrigkeit) ist eine prozessuale Frist. Gemäß § 169 ArbVG gelten für die Berechnung und den Lauf aller im ArbVG festgesetzten Fristen die Bestimmungen der §§ 32 und 33 AVG, wonach die Tage des Postlaufs in die Frist nicht eingerechnet werden. Diese Nichteinrechnung gilt aber nur insoweit, als es sich um einen Postlauf zur richtigen Stelle handelt, während der Postlauf zur...
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Anspruch auf Provisionen bei Dienstfreistellung (hypothetischer Dienstverlauf maßgeblich) 8 ObA 75/08z

Hat ein Arbeitnehmer neben seinem Fixgehalt auch Anspruch auf Provisionen für von ihm akquirierte Aufträge (hier Inseratenaufträge), gebühren ihm im Falle einer dem Arbeitgeber zurechenbaren Dienstfreistellung für die Zeit dieser Freistellung keine Provisionszahlungen, wenn er auch ohne Dienstfreistellung in diesem Zeitraum keine Provisionen hätte verdienen können (hier: wegen Einstellung der Zeitungen, für die er ausschließlich Inserate akquirieren sollte). Für Zeiten einer Dienstfreistellung können nur jene Provisionen zugesprochen werden, die der Arbeitnehmer ohne Dienstfreistellung in diesem Zeitraum verdient hätte. Im vorliegenden...
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Dauernde Arbeitsunfähigkeit ist ein Entlassungsgrund

Die dauernde Arbeitsunfähigkeit berechtigt den Arbeitgeber zur Entlassung. Auf ein Verschulden des Arbeitnehmers kommt es dabei nicht an. Es spielt auch keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit schon bei Beginn des Arbeitsverhältnisses gegeben war oder erst später eingetreten ist. Mit Urteil vom 02.09.2008, 9 ObA 46/08k, hat der OGH die bisherige Rechtssprechung (9 ObA 186/93, 9 ObA 355/93) bestätigt und sowohl zum Entlassungsgrund des § 82 lit. b GewO, als auch zu § 27 Ziffer 2 AngG klarstellend Stellung genommen; der...
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Die Massenschadenklausel der Rechtsschutzversicherung

Die Massenschadenklausel der Rechtsschutzversicherung  Die Massenschadenklausel des Artikel 6.7.3. der ARB 2000 verstößt weder gegen § 1 UWG, noch ist sie intransparent i.S.d. § 6 Abs. 3 KSchG; Versicherungen können nicht auf Unterlassung wegen Verstößen gegen § 6 Abs. 3 KSchG, § 864a, § 879 Abs. 3 ABGB i.V.m. § 1 UWG in Anspruch genommen werden. Die von Rechtsschutzversicherungen verwendeten allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) enthalten für Massenschäden (Kumulschäden) folgende Bestimmung („Massenschadenklausel“):„Artikel 67.3. Genießen mehrere Versicherungsnehmer zur Wahrnehmung...
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