Erforderliche Aufrechnungserklärung im Zwangsausgleich oder Ausgleich des Schuldners / Aufrechnungslage allein nicht ausreichend (Konsequenzen aus der Entscheidung des OGH, 3 Ob 82/08 t)
Neben Absonderungsrechten (Pfandrechte, Sicherungszessionen abgetretener Forderungen, gesetzliches Bestandgeberpfandrecht u.a.) und Aussonderungsrechten (Eigentumsvorbehalt u.a.) bietet die (nicht anfechtbare) Aufrechnungslage einen wichtigen kreditsicherungsrechtlichen Schutz vor Forderungsausfall: Hat der Gläubiger gegenüber dem Gemeinschuldner oder Ausgleichsschuldner eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe seiner Forderung gegenüber dem Gemeinschuldner / Ausgleichsschuldner, kann er seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung tilgen; seine Forderung gegenüber dem Gemeinschuldner / Ausgleichsschuldner wird bei Zwangsausgleich oder Ausgleich des Schuldners dadurch nicht auf die Quote gekürzt; allerdings bedarf es einer ausdrücklichen zeitgerechten Aufrechnungserklärung: In seiner... Read More