Haftungserweiterung für Auftraggeber in der Baubranche
Seit 1.9.2009 besteht für Bauunternehmer, die Aufträge an Subunternehmer weitergeben, eine Haftung für Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers im Ausmaß von 20 % der Auftragssumme, sofern der Subunternehmer nicht in die Liste der haftungsfrei gestellten Unternehmen (HFU-Liste) aufgenommen ist. Diese Haftung wird nunmehr durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 insofern erweitert (und tritt ab 1. Juli 2011 in Kraft), als bei der Weitergabe von Bauleistungen auch eine Haftung des Auftraggebers für die an das Finanzamt abzuführenden lohnabhängigen Abgaben des beauftragten Unternehmens im Ausmaß von... Read More