Ansprüche von Mietern und Pächtern auf Entfall oder Minderung des Bestandzinses iZm der COVID-19 Virusinfektion („Corona-Virus“)
Bestandnehmern (Mieter und Pächter) von Geschäftslokalen, die von den behördlichen COVID-19-Maßnahmen (empfindlich) betroffen sind, steht gemäß §§ 1104 und 1105 ABGB gegenüber dem Bestandgeber ein Anspruch auf Entfall oder zumindest gravierende Minderung des Bestandzinses zu: So wie das „Corona-Virus“ uns vor völlig neue Herausforderungen stellt, kann auch noch keine „gesicherte“ Rechtsprechung zu COVID-19 vorliegen; die nachfolgend dargestellte Rechtslage entspricht jedenfalls der derzeit herrschenden oder zumindest der überwiegenden Meinung: Die COVID-19-Virusinfektion ist eine Pandemie, eine Seuche in der Terminologie des Gesetzgebers... Read More