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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

Aktuelles zur Bauwerkshaftung im Sinne des § 1319 ABGB – OGH 27.8.2015, 1 Ob 150/15 p

§ 1319 ABGB normiert einen Gefährdungshaftungstatbestand: Sofern durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen, auf einem Grundstück angeführten Werkes, jemand verletzt wird oder ein sonstiger Schaden verursacht wird, ist der Besitzer des Gebäudes oder Werks zum Ersatz verpflichtet, wenn der Schaden die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Der Begriff eines „Werkes“ im Sinne des § 1319 ABGB ist...
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Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus Fehlberatung bei endfälligem Fremdwährungskredit mit Tilgungsträger (aktiv und passiv)

Zur Frage des Beginns der Verjährungsfrist für die aktive gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Bezug auf Veranlagungs- und/oder Finanzierungskonzepte, die eine Kombination von Fremdwährungskrediten mit verschiedenen Tilgungsträgern vorsehen, hat der Oberste Gerichtshof in jüngster Zeit mehrfach Stellung genommen (OGH in 7 Ob 56/15h; OGH in 5 Ob 177/15p u.a.): In Anlehnung an den einheitlichen Lauf der Verjährungsfrist von Primärschaden und Folgeschaden (siehe TTP Rechts-Blog vom 25. November 2015) hat der OGH ausgesprochen, dass auch bei derartigen Veranlagungs- und/oder Finanzierungsmodellen entscheidend...
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Einheitliche Verjährung von Primärschaden und Folgeschaden CONTRA gesonderte Verjährung jedes einzelnen Beratungsfehlers mit eigener Schadensfolge – Richtungsweisende Entscheidung des OGH erwartet

Zur Verjährungsfrage in Anlegerberaterhaftungsfällen hat (hatte) der OGH in ständiger Judikatur die einheitliche Verjährung judiziert: Für den Beginn der Verjährungsfrist ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Anleger erkannte, dass entgegen der Zusage die gewählte Anlageform nicht risikolos war und damit der Primärschaden eingetreten ist; ein nach Erkennen der Risikoträchtigkeit der Vermögensanlage eintretender weiterer Schaden ist als bloßer Folgeschaden zu qualifizieren, dessen Verjährung – im Sinne des einheitlichen Laufes der Verjährungsfrist – gleichfalls mit der Kenntnis vom Eintritt des Primärschadens beginnt....
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Keine Präklusion des Aufrechnungsrechtes des Versicherers durch Erteilung einer Deckungszusage

I. Das Aufrechnungsrecht nach § 35b VersVG a) Allgemeines  Gemäß § 35b VersVG kann der Versicherer eine ihm aus dem Versicherungsvertrag zustehende Forderung (beispielsweise eine fällige Prämie) von der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Leistung abziehen. Dieses Aufrechnungsrecht steht dem Versicherer sowohl gegenüber dem Versicherungsnehmer als auch gegenüber einem Dritten zu. Die Bestimmung des § 35b VersVG gewährt dem Versicherer insoweit eine erweiterte Aufrechnungsmöglichkeit durch Beseitigung des nach § 1438 ABGB erforderlichen Merkmals der Gegenseitigkeit der Forderungen (Riedler in Fenyves/Schauer (Hrsg), VersVG § 35b...
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Risikoerhöhung in der Rechtsschutzversicherung im Sinne des Art 13 ARB (7 Ob 162/02b und 7 Ob 210/14d)

I. AllgemeinesDie Bestimmung des Art 13 ARB dient der Herstellung der Äquivalenz im Falle einer Erhöhung der Risikolage, die erst nach Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages eintritt. Dabei erstreckt sich die Versicherung abweichend von § 23 VersVG auch auf Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos (ARB 2007, Erläuterungen zu den Musterbedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung, S. 126). Der Versicherungsnehmer ist gemäß Art 13 ARB dazu verpflichtet, dem Versicherer nach Abschluss des Vertrages hinzukommende erhebliche Gefahrenumstände innerhalb eines Monats anzuzeigen, wobei der Versicherer ab...
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Ein VwGH–Erkenntnis mit weitreichenden Folgen: Festsetzungsbescheide des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien nichtig (Teil I)

Eine äußerst interessante Entscheidung erging im April diesen Jahres für die Ärzteschaft in Wien. Der VwGH (E vom 27.04.2015, 2012/11/0082) hat in mehreren Anlassfällen ausgesprochen, dass die Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses der Ärztekammer für Wien hinsichtlich der Festsetzung der Fondsbeiträge derart mangelhaft war, dass Nichtbescheide vorliegen. Mit den weitreichenden Folgen sind diese Judikates beschäftigen wir uns im nächsten TTP-Rechtsblog.Der Anlassfall:Frau Dr. B T, Ärztin, erhielt einen Festsetzungsbescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 06.05.2011, wonach der endgültige Fondsbeitrag...
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