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In unserem TTP-Rechtsblog informieren Sie unsere Experten zu aktuellen juristischen Entwicklungen. Sie finden hier ebenfalls eine Liste kommender Veranstaltungen.

Wohnrechtsnovelle 2009

Die Wohnrechtsnovelle 2009 (WRN 2009) bringt in verschiedenen Gesetzen, so im Mietrechtsgesetz (MRG), dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Heizkostenabrechnungsgesetz sowie im Richtwertgesetz kleinere, vor allem wirtschaftlich motivierte punktuelle Änderungen. Die große Neuregelung der Erhaltungspflicht, wie sie aufgrund der ersten Entscheidungen des OGH zur Frage der Erhaltung im Mietrecht („Klauselentscheidungen“) virulent geworden ist, wurde vom Gesetzgeber nicht in Angriff genommen. Die letzte Thermenentscheidung des OGH (5 Ob 17/09z) relativiert die Überlegungen zu einer größeren Gesamtnovelle des MRG; in...
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Zur vertraglichen Nebenpflicht des Vermieters, dem Mieter bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Versicherer Hilfestellung zu gewähren (2 Ob 12/08s vom 27.02.2009)

In der vorliegenden Entscheidung war entscheidungswesentlich, dass die Mieterin, welche eine Reparaturwerkstätte im vermieteten Bestandobjekt betreibt, mietvertragskonform – wie üblich – zur Entrichtung des auf sie entfallenden Anteils an den Versicherungsprämien für die Glasbruch- und Sturmschadensversicherung verpflichtet ist. Die Mieterin ist darüber hinaus im Mietvertrag die Verpflichtung eingegangen, den Mietgegenstand auf ihre Kosten ohne Anspruch auf Ersatz in gutem, brauchbarem Zustand zu erhalten und das Bestandobjekt innen und außen (Außenfenster, Türen, Dächer, Verputz etc.) unter Verzicht auf Kostenersatz dem Vermieter...
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Aktuelles zur Änderung der Machtverhältnisse in einer Kommanditgesellschaft

Das Mietzinsanhebungsrecht des Vermieters im Sinne des § 12a Abs. 1 bis 3 MRG knüpft an die entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Mietergesellschaft an. Bei Kommanditgesellschaften wird von den Gerichten die entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten dann angenommen, wenn der persönlich haftende Gesellschafter ausgetauscht wird, ausscheidet oder sich die Beteiligungsverhältnisse bei den Komplementären (persönlich haftenden Gesellschaftern) entscheidend ändert. Der Oberste Gerichtshof hat zu 6 Ob 122/05t (auch zu 5 Ob 244/04z) zu Recht erkannt,...
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Erhöhte Vorsicht bei der Wahl der Firma

In seiner Entscheidung 6 Ob 242/08v vom 19.02.2009 hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage der Firmenwahl auseinandergesetzt. Der Antragesteller hat beabsichtigt, für seine neu gegründetes Unternehmen die Firma „Sun Services GmbH“ für den Unternehmensgegenstand „Unternehmensberatung“ einzutragen. Das Firmenbuchgericht hat den Antrag auf Eintragung abgewiesen. Der OGH hat diese Entscheidung bestätigt. Gemäß § 18 UGB unterliegt die freie Firmenbildung den drei Bedingungen der Kennzeichnungsfunktion, Unterscheidungsfunktion und mangelnden Irreführungseignung. Insbesondere Gattungsbezeichnungen (wie beispielsweise „Gebrauchtwagenhändler“) ist die Unterscheidungskraft abzusprechen. Beim...
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Artikel 19 Zif. 3.1.3. der ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen [ist weder überraschend noch gröblich benachteiligend])

Artikel 19 der (gängigen) Versicherungsbedingungen (auch des Musterbedingungen des Fachverbandes der Versicherungsunternehmungen Österreichs) regelt den „Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich“. Gemäß Artikel 19 Ziffer 3.1.3 ist allerdings die Geltendmachung von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen sowie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung einer Vertragspflicht entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen, nicht im Sinne des Art. 19 ARB versichert; diese Ansprüche sind durch den Baustein „Allgemeiner...
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Erforderliche Aufrechnungserklärung im Zwangsausgleich oder Ausgleich des Schuldners / Aufrechnungslage allein nicht ausreichend (Konsequenzen aus der Entscheidung des OGH, 3 Ob 82/08 t)

Neben Absonderungsrechten (Pfandrechte, Sicherungszessionen abgetretener Forderungen, gesetzliches Bestandgeberpfandrecht u.a.) und Aussonderungsrechten (Eigentumsvorbehalt u.a.) bietet die (nicht anfechtbare) Aufrechnungslage einen wichtigen kreditsicherungsrechtlichen Schutz vor Forderungsausfall: Hat der Gläubiger gegenüber dem Gemeinschuldner oder Ausgleichsschuldner eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe seiner Forderung gegenüber dem Gemeinschuldner / Ausgleichsschuldner, kann er seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung tilgen; seine Forderung gegenüber dem Gemeinschuldner / Ausgleichsschuldner wird bei Zwangsausgleich oder Ausgleich des Schuldners dadurch nicht auf die Quote gekürzt; allerdings bedarf es einer ausdrücklichen zeitgerechten Aufrechnungserklärung: In seiner...
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